Fahrt mit falschem Versicherungskennzeichen
Parsberg. Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle eines E-Scooter Fahrers in der Hohenfelser Straße am Mittwoch, 12.02.2025, 22:15 Uhr, wurde festgestellt, dass dieser mit Versicherungskennzeichen betrieben wird, welche auf einen anderes Fahrzeug ausgegeben wurden. Daraufhin wurden die Versicherungskennzeichen sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden.
Der Fahrer muss sich wegen mehrerer Delikte nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten.
Hund beißt Spaziergängerin
Seubersdorf/Batzhausen. Nachträglich zur Anzeige gebracht wurde ein Hundebiss in Batzhausen. Die Geschädigte ging am Sonntag, 09.02.2025 gegen 15:30 Uhr im Bereich Engelloh spazieren. Beim passieren eines Anwesens sprang der Hund der Anwohner über den Gartenzaun und biss die Geschädigte in die Hand. Diese wurde leicht verletzt.
Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Parsberg unter 09492-9411-0 in Verbindung zu setzen.
Straßenleuchte beschädigt
Hohenfels. Im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.01.2025 wurde eine Straßenleuchte in Raitenbuch, Schloßstraße 2, beschädigt. Der unbekannte Täter verursachte so einen Schaden von ca. 1300 Euro. Die Beschädigung dürfte mittels anfahren der Straßenleuchte verursacht worden sein.
Hinweise zum Unfallhergang oder Täter erbittet die PI Parsberg unter 09492-9411-0.
PKW fährt Schlangenlinien
Parsberg. Aufmerksame Verkehrsteilnehmer meldeten einen schlangenlinienfahrenden Pkw, welcher mittels Warnblinkanlage auf der BAB 3 unterwegs war. Dieser fuhr im Anschluss an der Anschlussstelle Parsberg ab. In der Velburger Straße wurde der Pkw durch die Streifenbesatzung festgestellt. Dabei fiel auf, dass sowohl die Köpfe von Fahrer als auch der Beifahrer trotz Starkregen links und rechts aus den Seitenfenstern ragten. Bei Anhaltung des Pkw wurde festgestellt, dass die Scheibenwischanlage des Pkw defekt ist und nur so der Pkw in der Spur gehalten werden konnte, da der Starkregen die erforderlichen Sichtverhältnisse durch die Windschutzscheibe zu stark einschränkte. Bei der weiteren Kontrolle wurden zudem noch mehrere sicherheitsrelevante Mängel wie z.B. an der Beleuchtungseinrichtung festgestellt. Die Folge war eine Unterbindung der Weiterfahrt bis zur Wiederherstellung aller erforderlichen technischen Voraussetzungen. Diese muss der Fahrer durch eine Polizeidienststelle oder einer Prüfstelle bescheinigen lassen.
Da es Gott sei Dank zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam ist ein Bußgeldverfahren ausreichend.