Zweimal ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs
Beamte der Polizeiinspektion Nittendorf kontrollierten am Montagnachmittag in Deuerling und Nittendorf jeweils einen Rollerfahrer. In beiden Fällen konnten die Fahrzeugführer keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Ein 47-jähriger Regensburger wurde mit seinem Aprilia-Roller gegen 15.30 Uhr in der Bernsteinstraße in Nittendorf angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die erforderliche Fahrerlaubnis für sein Gefährt konnte er nicht vorzeigen. Eine 17-jährige Rollerfahrerin aus dem Landkreis Kelheim wurde gegen 17.25 Uhr auf der Staatsstraße 2660 bei Deuerling mit ihrem Peugeot-Roller ebenfalls einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die junge Frau war lediglich im Besitz einer Mofaprüfbescheinigung. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt unterbunden. Gegen die beiden Fahrer wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.