BAB A3 (Laaber): Ohne Führerschein und Fahrerkarte Waren transportiert
Heute Nacht gegen 01 Uhr kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg auf der BAB A 3, Höhe der Anschlussstelle Laaber in Fahrtrichtung Frankfurt, einen auf der Durchreise befindlichen Kleintransporter. Der Fahrer transportierte Waren im gewerblichen Güterverkehr. Im Zuge dessen stellte sich heraus, dass der Fahrer die zur Dokumentation der Fahrzeiten notwendige Fahrerkarte nicht benutzte. Somit wurden mögliche Überschreitungen nicht dokumentiert. Zudem kam der Unternehmer, für welchen er tätig war, seiner Verpflichtung die Fahrzeiten zu kontrollieren nicht nach. Dieser wäre verpflichtet gewesen, die Fahr- und Ruhezeiten zu wiederkehrenden Zeiten zu überprüfen. Dies dient dem Schutz der Fahrer, da auch die Unternehmer in die Verpflichtung genommen werden.
Bei der Überprüfung des Führerscheins des Fahrers stellte sich heraus, dass dieser das Dokument verloren gemeldet hatte. Zudem bestand gegen ihn ein Fahrverbot in seinem Heimatland. Um trotzdem weiter „unbemerkt“ fahren zu können, lies er sich kurzerhand einen neuen Führerschein ausstellen. Infolge der festgestellten Unstimmigkeiten stellten die Beamten den Führerschein sicher. Zudem wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Pkw verkehrssicher abgestellt. Der Fahrer musste wegen Fahrens trotz Fahrverbot eine Sicherheitsleistung im niedrigen dreistelligen Bereich für das zu erwartende Strafverfahren hinterlegen. Zudem erwartet ihn wegen des Nichtbenutzens der Fahrerkarte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ein solches wurde auch gegen den Unternehmer eingeleitet, da er seiner Pflichten nicht nachkam.