Butterflymesser im Rucksack
Brunn, BAB 3: Gestern wurde ein 22-jähriger Pkw-Fahrer an der Anschlussstelle Laaber in Fahrtrichtung Nürnberg einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte ein Butterflymesser im Rucksack des Fahrzeugführers aufgefunden werden. Nachdem es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelte, wurde das Messer von den eingesetzten Beamten umgehend sichergestellt. Da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz im Inland hat, musste er eine Sicherheit im dreistelligen Bereich hinterlegen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.