BAB A3, Laaber: Lernführerschein nicht ausreichend
Am gestrigen Montag gegen 13:35 Uhr händigte ein auf der Durchreise befindlicher Fahrzeugführer im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der BAB A 3, Höhe der Anschlussstelle Laaber, einen britischen Lernführerschein aus. Dieser Führerschein ist in Deutschland nicht gültig, weshalb gegen den Fahrer eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgenommen wurde. Infolge dessen wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Die Fahrt konnte durch den Beifahrer fortgesetzt werden, welcher im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.