Ohne gültiger Fahrerlaubnis unterwegs
Brunn, BAB 3: Am Mittwoch gegen 17:20 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung einen Pkw, welcher mit zwei Personen besetzt war. Der Fahrer, ein 18-jähriger Brite, zeigte bei der allgemeinen Verkehrskontrolle seinen Lernführerschein vor. Nachdem dieser jedoch in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr keine Gültigkeit hat, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den jungen Mann eingeleitet. Sein 46-jähriger Beifahrer konnte die Fahrt nach Abschluss der Sachbehandlung fortsetzen.