Ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs
Regensburg, BAB A3: Bei der Kontrolle eines Pkw mit Anhänger am gestrigen Samstag gegen 18:00 Uhr stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass der Fahrer des Gespanns dieses ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Aufgrund des zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeugkombination hätte es einer Fahrerlaubnis der Klasse BE bedurft. Der Fahrzeugführer konnte jedoch lediglich einen deutschen Führerschein der Klasse B sowie einen serbischen Führerschein der Klasse BE vorweisen. Diese war jedoch, wie auch das Dokument, bereits seit zwei Jahren abgelaufen. Den 44-jährigen Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.