Pressebericht VPI Regensburg

Geschwindigkeitsmessung(en)

 

Messörtlichkeit: Landkreis Regensburg, Staatsstraße 2165, im Bereich Pielenhofen

Messzeit: Montag, 21.02.2022, 16:15 Uhr – 20:30 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h (außerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 328

Beanstandet: 20

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 92 km/h

Ahndung: mind. 100 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

 

Verkehrsunfälle

Nicht angepasste Geschwindigkeit führt zu Unfall auf der A3 bei Brunn

 

Brunn, BAB 3: Am Montagmorgen, 21.02.2022, gegen 07:00 Uhr, ereignete sich auf der A3, kurz nach der Anschlussstelle Laaber, ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen infolge nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen. Eine Person wurde leicht verletzt. Zum Unfallzeitpunkt befuhr ein 26-jähriger Pkw-Fahrer die linke Fahrspur in Fahrtrichtung Regensburg und verlor offensichtlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit bei winterlichen Straßenverhältnissen die Kontrolle über sein Fahrzeug, touchierte das Heck eines Sattelzuges und schleuderte in den Grünstreifen, wo er kurz vor dem Baum- und Sträucherbewuchs zum Stehen kam. Hierbei wurde der 26-jährige Unfallverursacher leicht verletzt und musste in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert werden. Der 49-Jährige Lkw-Fahrer blieb unverletzt. Am Pkw, der nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste, entstand ein Schaden von etwa 15.000 Euro. Der Schaden am  Sattelauflieger wird auf ca. 5.000 Euro geschätzt. An der Unfallstelle unterstützten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren Beratzhausen, Laaber und Oberpfraundorf sowie Kräfte der Autobahnmeisterei.

 

 

Sonstiges

 

Marokkanischer Staatsangehöriger wies sich mit gefälschten italienischen Personalausweis aus

 

Sinzing, BAB 3: Am Montag, 21.02.2022, gegen 07.05 Uhr, kontrollierte ein Streife der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg einen Pkw, der mit zwei männlichen Personen besetzt auf der A3 bei Sinzing in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle wies sich der 25-jährige Beifahrer mit einem italienischen Personalausweis aus. Eine Überprüfung vor Ort ergab, dass es sich hierbei um eine Totalfälschung handelte und der 25-jährige Mann kein italienischer Staatsangehöriger, sondern ein marokkanischen Staatsangehöriger ohne entsprechenden Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland war. Gegen den 25-Jährigen wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen Verstöße nach dem Ausländergesetz sowie wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Zur Sicherung des Strafverfolgungsanspruches musste er zudem eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen. Im Anschluss wurde der Mann in eine Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende verbracht. Gegen den 25-jährigen Fahrer wird wegen Beihilfe ermittelt.

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