Geschwindigkeitsmessung(en)
Messörtlichkeit: Landkreis Cham, Staatsstraße 2146, im Bereich Rettenbach
Messzeit: Montag, 27.12.2021, 14.45 – 20.30 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h (außerorts) Gemessene Fahrzeuge: 337 Beanstandet: 12 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 106 km/h Ahndung: mind. 150 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot
Messörtlichkeit: Landkreis Cham, B 85, im Bereich Cham/Altenmarkt Messzeit: Montag, 27.12.2021, 10.15 – 13.30 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h (außerorts) Gemessene Fahrzeuge: 1306 Beanstandet: 17 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 129 km/h Ahndung: mind. 150 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot |
Verkehrsunfälle
Aus Unachtsamkeit auf der A3 in die Mittelschutzplanke geprallt
Nittendorf, BAB 3: Am Montag, 27.12.2021, gegen 17.00 Uhr, ereignete sich auf der A3 bei Nittendorf ein Verkehrsunfall mit einem beteiligten Fahrzeug. Verletzt wurde niemand. Zum Unfallzeitpunkt befuhr ein 43-jähriger Pkw-Lenker die Autobahn in Fahrtrichtung Regensburg und kam auf Höhe Waldetzenberg offensichtlich aus Unachtsamkeit mit seinem Fahrzeug zu weit nach links und fuhr gegen die Mittelschutzplanke. Hierdurch verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam auf dem Seitenstreifen zum Stehen. Durch die Kollision wurde der Pkw erheblich beschädigt und musste abgeschleppt werden. Der Gesamtunfallschaden beläuft sich auf mindestens 22.000 Euro. An der Unfallstelle unterstützten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Laaber und Beratzhausen.
Sonstiges
Erhebliche Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten
Brunn, BAB 3: Am Dienstag, 28.12.2021, gegen 01.20 Uhr, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg einen 52-jährigen türkischen Lkw-Fahrer, der mit seinem Sattelzug die A3 bei Brunn in Fahrtrichtung Nürnberg befuhr. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde das digitale Kontrollgerät der Sattelzugmaschine ausgelesen und hierbei eine Vielzahl von eklatanten Verstößen gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorschriften festgestellt. Der 52-jährige überschritt wiederholt die höchstzulässige Tages- bzw. Wochenlenkzeit, missachtete die vorgeschrieben Pausenzeiten und hielt sich nicht an die geforderten Tageruhezeiten. So lenkte der 52-jährige seinen Sattelzug im Nachweiszeitraum von 29 Tagen einmal sogar knapp 24 Stunden am Stück. Die maximale tägliche Tageslenkzeit hätte grundsätzlich neun Stunden nicht überschreiten dürfen. Zweimal pro Woche kann diese auf zehn Stunden verlängert werden. Nachdem der Betroffene in Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte, musste er eine Sicherheitsleistung von über 3.000 Euro hinterlegen. Zudem wurde die Weiterfahrt unterbunden. Gegen den türkischen Unternehmer wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Bußgeld hierfür wird voraussichtlich im niedrigen fünfstelligen Bereich liegen.