Pressebericht VPI Regensburg

Geschwindigkeitsmessung(en)

 

Messörtlichkeit: Landkreis Regensburg, BAB 3, im Bereich Sinzing

Messzeit: Mittwoch, 22.09.2021, 10.00 Uhr – 16.00 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h (außerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 5971

Beanstandet: 70

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 140 km/h

Ahndung: mind. 120 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

Messörtlichkeit: Landkreis Neumarkt, Kreisstraße 23, im Bereich Dietfurt/Griesstetten

Messzeit: Mittwoch, 22.09.2021, 16.15 Uhr – 19.45 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h (außerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 230

Beanstandet: 20

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 86 km/h

Ahndung: mind. 120 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

Messörtlichkeit: Landkreis Cham, B 85, im Bereich Roding/Piendling

Messzeit: Mittwoch, 22.09.2021, 16.30 Uhr – 20.45 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h (außerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 1436

Beanstandet: 35

Anzahl Fahrverbote: 0

Schnellster: 135 km/h

Ahndung: mind. 120 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot

 

 

Verkehrsunfälle

 

– Fehlanzeige ‑

 

 

Sonstiges

 

Zwei E-Scooter-Fahrer alkoholisiert in Regensburg unterwegs

 

Regensburg: In der Nacht von Mittwoch, 22.09.2021, auf Donnerstag, 23.09.2021, stellten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg zwei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer fest. Bei einer Kontrolle eines 24-Jährigen, der um 01.50 Uhr mit seinem E-Scooter auf dem Radweg der  Landshuter Straße unterwegs war und alkoholisiert wirkte, ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von knapp über einem Promille. Gegen 03.25 Uhr wurde in der Galgenbergstraße ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer kontrolliert, der deutlich nach Alkohol roch. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab hier einen Wert von über 1,6 Promille. In beiden Fällen wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme angeordnet. Wegen der Überschreitung des Alkoholgrenzwertes von 0,5 Promille, erwartet den 24-Jährigen nun ein Bußgeldverfahren wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Gegen den 22-jährigen E-Scooter-Fahrer, der mit einem Wert von über 1,1 Promille im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit lag, wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

 

Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang erneut darauf hinweisen, dass für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden.

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