Verkehrsunfälle:
Zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr kam es zwischen zwei Radfahrern am Sonntag, 28.03.2021, gegen 15.15 Uhr auf dem Radweg parallel zur Staatstraße 2660 im Gemeindebereich Hemau. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, wich ein Radfahrer nach rechts aus und kam in der angrenzenden Wiese zu Sturz. Zur Abklärung seiner Verletzungen wurde er in ein Regensburger Krankenhaus eingeliefert. An seinem Rennrad entstand ein Schaden in Höhe von ca. 250 Euro. Der andere Unfallbeteiligte setzte seine Fahrt ungeniert fort. Zeugen des Unfallgeschehens werden gebeten, sich bei der PI Nittendorf, Tel. 09404/9514-0, zu melden.
Der Fahrer eines Kleinkraftrades missachtete am Sonntag, 28.03.2021, gegen 15.15 Uhr beim Linksabbiegen an der Eimündung der Gemeindeverbindungsstraße von Kochenthal zur Staatsstraße 2660 die Vorfahrt eines Pkw, dessen Fahrerin, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, geistesgegenwärtig nach rechts auswich und dabei einen Leitpfosten umfuhr und einen Verkehrspfosten touchierte. Die Unfallbeteiligten blieben unverletzt. Die Autofahrerin hat jedoch einen Schaden von ca. 5.000 Euro zu beklagen.
Eine 18jährige Autofahrerin kam alleinbeteiligt am Sonntag, 28.03.2021, gegen 15.15 Uhr, auf der Kreisstraße R 11 auf Höhe von Kollersried, vermutlich aus Unachtsamkeit von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Wassergraben und kam in einer Wiese zum Stehen. Ihre Beifahrerin wurde dabei leicht verletzt und musste in ein Regensburger Krankenhaus eingeliefert werden. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und hat nur noch Schrottwert.
Sonstiges:
Nach entsprechender Mitteilung wurde am Samstag, 27.03.2021, gegen 17.45 Uhr in der Räuberhöhle bei Etterzhausen eine 25köpfige Personengruppe festgestellt, die bei Lagerfeuer und Musik campierte. Unter den Betroffenen befanden sich mehrere Personen, die bereits am Freitag als naturnahe Camper in einem Sinzinger Ortsteil aufgefallen waren. Da die Kontaktbeschränkungen nicht eingehalten wurden und die Beteiligen weder auf Mindestabstände und das Tragen eines MNS achteten, wurde das Camp mittels Platzverweisen aufgelöst. Alle Teilnehmer werden nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. Der Verantwortliche für das Lagerfeuer muss zusätzlich noch mit einer Anzeige nach dem Bayer. Naturschutzgesetz rechnen, da er im Landschaftsschutzgebiet eine Feuerstelle betrieb.
Eine Geldforderung des später Geschädigten war der Grund für eine Auseinandersetzung am Samstag, 27.03.2021, gegen 15.00 Uhr, auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in Nittendorf. Die angesprochene Frau quittierte die Geldforderung mit dem Einsatz eines Pfeffersprays. Der Geschädigte erlitt brennende Reizungen im Gesicht. Inwieweit die Geldforderung zu recht besteht, muss erst noch geklärt werden. Das Pfefferspray wurde sichergestellt. Die Frau muss sich möglicherweise wegen einer gefährlichen Körperverletzung verantworten.