Sonstiges:
Zu tief ins Glas geschaut hatte ein Mofafahrer, der am Mittwoch, 25.11.2020, gegen 13.00 Uhr im Gemeindebereich Laaber einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Nachdem wegen eines gesundheitlichen Handicaps beim Betroffenen ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest nicht möglich war, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Je nach Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung muss der 59jährige Mann mit einer Bußgeld- oder Strafanzeige rechnen.