Geschwindigkeitsmessung(en)
Messörtlichkeit: Stadt Berching, Bundesstraße 299, im Bereich Berching/Obere Kanalstraße Messzeit: Sonntag, 28.09.2020, 12.15 – 16.15 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 70 km/h (außerorts) Gemessene Fahrzeuge: 801 Beanstandet: 55 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 97 km/h Ahndung: mind. 80 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot
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Verkehrsunfälle
– Fehlanzeige –
Sonstiges
Zwei Pkw-Führer unter Drogeneinfluss und mit Betäubungsmitteln auf der A3 unterwegs
Nittendorf/Sinzing, BAB A3: Am Sonntag, 27.09.2020, stellten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg bei zwei voneinander unabhängigen Verkehrskontrollen auf der BAB A3 fest, dass die beiden Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Drogen unterwegs waren. Bei beiden Kontrollen konnten außerdem Betäubungsmittel und in einem Fall zudem ein Schlagring aufgefunden werden. Der erste Fahrzeuglenker wurde gegen 15.15 Uhr auf der A3 bei Nittendorf in Fahrtrichtung Nürnberg kontrolliert. Bei der Überprüfung wurden beim 22-jährigen Pkw-Lenker, der zusammen mit einem 20-jährigen Beifahrer unterwegs war, drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Zudem räumte er den Konsum von Marihuana am Vortag ein. Im Fahrzeug konnte außerdem noch Marihuana im mittleren zweistelligen Grammbereich aufgefunden und beiden Fahrzeuginsassen zugeordnet werden.
Bei einer weiteren Verkehrskontrolle, gegen 23.45 Uhr, konnte bei einem 56-Jährigen Fahrzeuglenker, der auf der A3 bei Sinzing ohne Begleiter unterwegs war, ebenfalls Anzeichen auf den Konsum von Drogen festgestellt werden. Auch er räumte in einem informatorischen Gespräch den Konsum von Marihuana im Laufe des Tages ein. Der 56-Jährige führte zudem eine geringe Menge Marihuana sowie einen verbotenen Schlagring im Fahrzeug mit.
In beiden Fällen bestätige ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest den Konsum von Marihuana, woraufhin gegen alle zwei Fahrzeugführer eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden wurde. Die Betäubungsmittel und der Schlagring wurden sichergestellt.
Den 22-jährigen Fahrzeuglenker erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss. Sein 20-jähriger Beifahrer muss sich ebenfalls wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Der 56-jährige Fahrzeuglenker wird wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittel- und dem Waffengesetz sowie wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss angezeigt.