Verkehrsunfälle mit verletzten Personen
Am 13.08.2019, gg. 10.30 Uhr ereignete sich in Mittersthal ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde.
Eine 20-jährige Frau fuhr vorwärts mit einem Streetscooter aus der Einfahrt eines Anwesens in der Wintergasse. Dabei übersah sie eine von links kommende, 35-jährige Ford-Fahrerin, sodass es zum Zusammenstoß kam. Durch die Kollision der beiden Fahrzeuge wurde die Ford-Fahrerin leicht verletzt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von ca. 9000 Euro.
Eine 8-jährige Schülerin befuhr am 13.08.2019, gegen 19.10 Uhr mit ihrem Kinderrad die Zimmererstraße in Neumarkt stadteinwärts. Dahinter fuhr ein Erziehungsberechtigter. Das Mädchen stürzte alleinbeteiligt mit ihrem Rad und verletzte sich leicht. Sie wurde mit dem BRK ins Klinikum gebracht.
Verstoß gegen das Betäubungsmittel
Ein 23-jähriger Mann wurde am 13.08.2019, gg. 21.10 Uhr in Neumarkt im LGS-Park einer Personenkontrolle unterzogen. Hierbei wurde in seiner Hosentasche ein Joint aufgefunden. Bei dem Joint handelt es sich um eine Marihuana-Tabak-Mischung. Dieser wurde sichergestellt und Anzeige wurde erstattet.
Fahrraddiebstahl
In der Zeit vom 09.08.2019, 22.00 Uhr bis 10.08.2019, 02.00 Uhr wurde ein Fahrrad, das in Neumarkt vor dem Einkaufszentrum „Neuer Markt“ versperrt abgestellt war, entwendet. Bei dem Rad handelt es sich um ein Trekkingrad der Marke Performance/Special Bike, Farbe schwarz, brauner Sattel und braune Lenkergriffe. Wert ca. 250 Euro.
Illegale Ablagerung von gefährlichen Abfällen
Am 13.08.2019, gg. 16.15 Uhr stellte ein Spaziergänger fest, dass ein unbekannter Täter in einem Waldstück bei Pyrbaum (an der Grenze zum Landkreis Roth) Reifen, Ölkanister, Dämmmaterial sowie Asbestplatten abgelagert hat.
Wer hat Beobachtungen gemacht? Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf., Tel. 09181/4885-0.
Abwendung eines Haftbefehls
Eine 57-jährige Frau wurde am 14.08.2019 in Neumarkt angetroffen. Gegen sie lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf Grund einer Bußgeldsache vor. Die Erzwingungshaft konnte sie durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 250 Euro abwenden.