Nittendorf – Motorroller getunt
Am Freitag, dem 19.04.2019, wurde abends im Gemeindebereich der 16jährige Fahrer eines Motorrollers angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das offiziell als Mofa mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zugelassene Zweirad durch den Umtausch der elektronischen Drosseleinheit nun ein Kleinkraftrad mit 45 km/h war. Die erforderliche Fahrerlaubnis für ein solches Fahrzeug besaß der Fahrer nicht und hat nun die Konsequenzen einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu tragen.