Geschwindigkeitsmessungen:
Messörtlichkeit: Regenstauf, Kleinramspau Messzeit: Mittwoch, 12.12.2018, 15:37 Uhr bis 20:37 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h Gemessene Fahrzeuge: 303 Beanstandet: 11 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 67 km/h Ahndung: mind. 35 €, 0 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot
Messörtlichkeit: Regensburg, BAB A3, auf Höhe Continental Arena Messzeit: Mittwoch, 12.12.2018, 14:17 Uhr bis 19:47 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h Gemessene Fahrzeuge: 7337 Beanstandet: 79 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 118 km/h Ahndung: mind. 120 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot
Messörtlichkeit: Seubersdorf, Staatsstraße 2660 Messzeit: Mittwoch, 12.12.2018, 07:53 Uhr bis 12:30 Uhr Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h Gemessene Fahrzeuge: 276 Beanstandet: 9 Anzahl Fahrverbote: 0 Schnellster: 112 km/h Ahndung: mind. 120 €, 1 Punkt(e), 0 Monat(e) Fahrverbot
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Verkehrsunfälle:
Sonstiges:
Unter Drogeneinfluss Pkw geführt
Wörth a.d.Donau: Am Dienstag, 11.12.2018, gegen 23.45 Uhr, wurde ein 28-jähriger Pkw-Lenker in Wörth a.d.Donau von einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten beim Fahrer fest. Aufgrund dessen wurde bei dem 28-Jährigen eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Zudem wurde die Weiterfahrt unterbunden. Der Pkw-Lenker muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot rechnen.
PKW-Fahrer hatte Drogen konsumiert
Sinzing: Am Mittwoch, 12.12.2018, gegen 21.50 Uhr, wurde im Rahmen einer stationären Kontrollstelle am Parkplatz unter der Autobahnbrücke bei Sinzing ein 37-jähriger Pkw-Fahrer angehalten und kontrolliert. Die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg bemerkten hierbei beim Fahrer Anzeichen auf den Konsum von Drogen. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest bestätigte, dass der 37-Jährige bei der Fahrt offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen stand. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Nachdem der Pkw-Lenker den Konsum und den Besitz von Amphetamin und Cannabis einräumte, erwartete ihn nun eine Anzeige wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss. Zudem wurde die Weiterfahrt unterbunden. |