Geschwindigkeitsmessungen:
Messörtlichkeit: Zeitlarn, B15, Höhe Zeitlberg, Ri. Regensburg
Messzeit: Donnerstag, 22.11.2018, 07:35 Uhr bis 12:05 Uhr
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h
Gemessene Fahrzeuge: 1760
Beanstandet: 44
Anzahl Fahrverbote: 1
Schnellster: 107 km/h
Ahndung: mind. 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Messörtlichkeit: Stamsried, St2040, Ab. 860, km 0.960, Ri. Pösing
Messzeit: Donnerstag, 22.11.2018, 08:20 Uhr bis 10:00 Uhr
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h
Gemessene Fahrzeuge: 131
Beanstandet: 7
Anzahl Fahrverbote: 0
Schnellster: 81 km/h
Ahndung: mind. 70 €, 1 Punkt
Messörtlichkeit: Roding, Falkensteiner Str. 4, Höhe Krankenhaus, Ri. stadtauswärts
Messzeit: Donnerstag, 22.11.2018, 10:44 Uhr bis 12:30 Uhr
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h
Gemessene Fahrzeuge: 238
Beanstandet: 4
Anzahl Fahrverbote: 0
Schnellster: 71 km/h
Ahndung: mind. 35 €
Messörtlichkeit: Schönthal, B22, Ab. 2480, km 2.250, Höhe Niederpremeischl, Ri. Cham
Messzeit: Donnerstag, 22.11.2018, 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
Gemessene Fahrzeuge: 857
Beanstandet: 32
Anzahl Fahrverbote: 0
Schnellster: 125 km/h
Ahndung: mind. 80 €, 1 Punkt
Verkehrsunfälle:
Sonstiges:
23-jährige mittags mit 1,4 Promille erwischt:
Sinzing, A3, PP Erlgrund-Nord: Um die Mittagszeit wurde eine 23-jährige Pkw-Fahrerin kontrolliert. Dabei stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Alkoholtest bestätigte den ersten Verdacht: er erbrachte ein Ergebnis von umgerechnet ca. 1,4 Promille, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Bei der Kontrolle konnte zudem noch ein Tabakbeutel mit Marihuanaresten aufgefunden werden. Deshalb erwartet die Fahrerin eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln. Ihr Führerschein wurde an Ort und Stelle sichergestellt.
Lkw-Fahrer ohne Führerschein unterwegs:
Nittendorf, A3: Ein 40-jähriger Lkw-Fahrer aus Serbien wurde auf der A3 nähe Nittendorf kontrolliert. Hinter seinem Lkw führte er einen Anhänger mit. Zwar konnte der Fahrer einen Führerschein der Klasse C für Fahrzeuge über 3,5t vorweisen, das Gespann mit Anhänger durfte er so aber nicht fahren. Hierfür hätte er zusätzlich den „Anhängerführerschein (CE)“ benötigt. Das Gespann musste deshalb an der Kontrollstelle stehen bleiben, bis durch die Firma ein Ersatzfahrer organisiert wird.