BAB A3 (Höhe Rosenhof): Mit nicht zugelassenem Roller über die Autobahn
Am zurückliegenden Samstag, 20.01.2024, wurde der Regensburger Polizei gegen 15:50 Uhr ein auf dem Standstreifen der BAB A 3 in Fahrtrichtung Passau fahrender Roller mitgeteilt. Auf Höhe der Anschlussstelle Rosenhof konnte der Roller durch eine Streife der VPI Regensburg festgestellt und schließlich ausgeleitet werden. Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der vom Fahrzeugführer ausgehändigte Führerschein eine Totalfälschung war, der Roller nicht zugelassen und der Fahrer leicht, jedoch unterhalb des Grenzwertes, angetrunken war. Zudem bestand der Verdacht, dass für den Roller keine Versicherung bestand. Infolge dessen wurde die Weiterfahrt unterbunden, der Roller verkehrssicher abgestellt und dessen Schlüssel sichergestellt. Der Fahrer wurde, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, entlassen.
BAB A 3 (AS Sinzing): Lernführerschein nicht gültig
Im Zuge einer am Samstag, 20.01.2024, gegen 15 Uhr auf der BAB A 3, Höhe Anschlussstelle Sinzing, durchgeführten Verkehrskontrolle händigte ein auf der Durchreise befindlicher Fahrzeugführer einen ausländischen Lernführerschein aus. Dieser berechtigt in Deutschland nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Folglich wurde die Weiterfahrt unterbunden. Für die zu erwartende Strafe wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.