Pressebericht der VPI Regensburg

Geschwindigkeitsmessung(en)

 

Messörtlichkeit: Waldmünchen, St. 2146, Beckenhöhle

Messzeit: Freitag, 25.09.2020, 08:35 – 11:30 Uhr

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h (außerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 319

Beanstandet: 15

Anzahl Fahrverbote: —

Schnellster: 119 km/h

Ahndung: mind. 120 €, 1 Punkt(e), — Monat(e) Fahrverbot

 

 

Messörtlichkeit: Schorndorf, Knöbling

Messzeit: Freitag, 26.09.2020, 10:15 – 14:30

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h (innerorts)

Gemessene Fahrzeuge: 1111

Beanstandet: 35

Anzahl Fahrverbote: —

Schnellster: 76 km/h

Ahndung: mind. 100 €, 1 Punkt(e), — Monat(e) Fahrverbot

 

 

Verkehrsunfälle

 

Übermüdet am Steuer

 

Wörth a.d.Donau: Am Samstag, 26.09.2020, gegen 03:38 Uhr, befuhr eine 60jährige niederländische Staatsangehörige mit ihrem Pkw die BAB A3 in FR Nürnberg. Zwischen den Anschlußstellen Wörth-Ost und Wörth-Wiesent kam sie alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte in die dortige Schutzplanke. Ihr Fahrzeug wurde hierbei total beschädigt, Sachschaden ca. 5800 Euro. Ursächlich für den Unfall war wohl, das die Frau am Steuer kurz eingeschlafen war – wie sie selbst gegenüber den am Unfallort eingesetzten Polizeibeamten einräumte. Ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung wurde eingeleitet.

 

 

 

Wetterbedingte Unfälle

 

Regensburg, Sinzing, Pentling: Im Tagesverlauf ereigneten sich auf den Autobahnen A3 und A93 rund um Regensburg insgesamt 4 Unfälle mit Sachschaden, die den ergiebigen Regenfällen geschuldet sind. Unfallursächlich in allen Fällen war den schlechten Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit. Es entstand insgesamt ein Schaden von ca. 17.500 Euro. Verletzt wurde niemand.

 

 

Sonstiges

 

Fahren ohne Versicherungsschutz:

 

 

Sinzing: Bei der Kontrolle eines rumänischen Staatsbürgers, der mit einem Pkw mit französischen Kennzeichen die A3 in Richtung Passau befuhr, stellten die Polizeibeamten fest, daß das Fahrzeug in Frankreich bereits stillgelegt worden war und somit auch nicht mehr zum Verkehr in Deutschland zugelassen war. Da darüber hinaus auch der Versicherungsschutz des Pkw`s erloschen war, wurde die Weiterfahrt unterbunden und den Mann erwartet eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungs- und Kfz-Steuergesetz.

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